Schlagzeilen:
• 25. November 2011: Abgabeschluss für:
-Fahrten-/Lageranträge 2011
-Stärkemeldung - neu: Meldung vereinfacht, da nur noch eine Zahl übermittelt werden muss
-Zuschussanträge für JULEICA-Inhaber

• E-Mail-Adresse unbedingt an

info@jugendhof-idingen.de
senden, um das INFO auch zukünftig zu erhalten

Bitte beachten: Keine Druckversion des INFOs der Kreisjugendpflege mehr; auch Meldungen nur noch online
uc. Wie bereits im INFO 2010 angekündigt, gibt es kein gedruckte Version des INFOs mehr!
Das INFO bzw. die bisher dort zu findenden Texte und Hinweise werden ausschliesslich per E-mail online verschickt und auch die notwendigen Meldungen sind nur noch online über das Internet möglich. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass wir die E-mail-Adressen derjenigen haben, die das INFO auch zukünftig erhalten wollen bzw. erhalten müssen, weil sie die Stärkemeldung abgeben müssen oder den jährlichen JULEICA-Zuschuss abrufen wollen.

Abgabeschluss für Lager- und Fahrtenanträge 2011
uc. Die Mehrzahl der Jugendgruppen hat ihre diesjährigen Lager- und Fahrtenmaßnahmen abgeschlossen. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß den Förderrichtlinien des Landkreises Soltau-Fallingbostel für den Bereich der Jugendarbeit, Anträge auf Lager- und Fahrtenzuschüsse unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme zu stellen sind.
Aus diesem Grund sollten Anträge auf Lager- und Fahrtenmittel, falls noch nicht geschehen, für bereits abgeschlossene Aktivitäten unverzüglich gestellt werden. Zuschüsse für Fahrten, die noch in diesem Jahr anstehen, müssen sofort nach deren Abschluss beantragt werden.
Eine Förderung von Fahrtenmaßnahmen erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der im Haushalt veranschlagten Mittel.
Aus haushalts- und kassenrechtlichen Gründen können Anträge, die nach dem 25. November 2011 beim Landkreis Soltau-Fallingbostel eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Maßnahmen, die im letzten Jahr nicht fristgerecht gemeldet wurden, können nur gefördert werden, wenn nach Abrechnung der gemeldeten Maßnahmen noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich sollte auch für nicht gemeldete Fahrten ein Antrag gestellt werden.

VEREINFACHT: Stärkemeldung 2011
uc. Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist die Stärkemeldung die Grundlage für die jährliche Meldung der in den Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden aktiven Kinder und Jugendlichen beim Kommunalen Schadensausgleich zur Erlangung des von dort gewährten Versicherungsschutzes.
Da zukünftig nur noch die Anzahl der aktiven Kinder und Jugendlichen zu melden ist, also nur noch eine Zahl übermittelt werden muss, hat sich die Meldung deutlich vereinfacht. Die abgefragte Zahl einfach in die hier verlinkte Eingabemaske eintragen -fertig!.
Die Stärkemeldungen für die Jugendfeuerwehren und die Sport-und Schützenvereine erfolgen durch den Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. den Kreissportbund.

JULEICA-Zuschüsse können abgerufen werden - Doppelte Bezuschussung möglich
uc. Die besondere Förderung von Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiter-Cards (Juleica) ist bekanntlich ein fester Bestandteil der Förderrichtlinien des Landkreises für den Bereich der Jugendarbeit. Entsprechend wird 1. anerkannten Trägern der Jugendarbeit je Inhaber einer gültigen Juleica auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 15,50 € jährlich gewährt, 2. Inhaber der Juleica erhalten einen um 1 € pro Tag erhöhten Lager- und Fahrtenzuschuss, 3. für Card-Inhaber, die an einem der Praxis-Workshops "Stark gegen Rechts" teilgenommen haben, verdoppelt sich der jährliche Zuschuss einmalig, es können dann also 31.- € abgerufen werden. Der erhöhte Lager- und Fahrtenzuschuss wurde bereits durch die Städte u.Gemeinden für den Landkreis ausgezahlt, sodass nunmehr nur noch die 15,50 € bzw. 31 € je Card-Inhaber abzurufen sind. Auch die JULEICA-Zuschüsse können über die hier verlinkte Eingabemaske abgerufen werden. Sollten für eine Person mehrere Anträge eingehen, kommt grundsätzlich die Organisation in den Genuss des Zuschusses, die auf der jeweiligen Juleica aufgedruckt ist. Zu beachten ist, dass der Mittelabruf spätestens bis zum 25. November 2011 erfolgen muss. Aus haushaltstechnischen Gründen können später eingehende Mittelanforderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Für Rückfragen zum Antragsverfahren stehen Birthe Kling (Tel. 05162/989845) oder Ulli Chojnowski (Tel. 05162/989840) gern zur Verfügung. Einige Städte und Gemeinden gewähren ebenfalls JULEICA-Zuschüsse. Bitte auch dort die Mittel abrufen!!

NEU: Meldung von Lager und Fahrten sowie Maßnahmen der Internationalen Jugendbegegnung nicht mehr erforderlich
uc. Durch die Budgetierung der im Haushalt des Landkreises für die Jugendarbeit bereitgestellten Haushaltsmittel ist es in den letzten Jahren immer gelungen, alle - also auch die nicht fristgerecht gemeldeten- Lager- und Fahrtenmaßnahmen zu bezuschussen. Aufgrund dieser Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass dies auch im kommenden Jahr so sein wird, sodass die bisher praktizierte -vorherige- Meldung dieser Aktivitäten zwar nicht endgültig abgeschafft, aber bis auf weiteres ausgesetzt wird. Dies erlaubt den Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden eine deutlich flexibleren Planung ihrer Maßnahmen und trägt zu einer spürbaren Vereinfachung des Antragsverfahrens bei.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass nach wie vor bei einigen Städten und Gemeinden geplante Maßnahmen zu melden sind. Nach den hier vorliegenden Informationen gilt dies für Munster, Schwarmstedt u. Schneverdingen.